Treppen-ABC
Innerhalb von Wohnungen sowie in Wohnhäusern mit maximal 2 Wohnungen, muss der Mindestauftritt bei Wendelstufen an ihrer schmalsten Stelle 10 cm betragen, und zwar in einem Abstand von 15 cm zur inneren Begrenzung zur nutzbaren Laufbreite. Ausgenommen von dieser Regel sind Spindeltreppen.
Zurück