Treppen-ABC
Gemäß der DIN 18065 darf der lichte Abstand zwischen zwei Geländerstäben nicht bei mehr als 120 mm liegen, es sei denn, es handelt sich um ein Gebäude, in dem sich nur eine oder zwei Wohnungen befinden. Einige Landesbauordnungen schreiben außerdem vor, dass der lichte Abstand zwischen 2 Stufen, die aufeinander folgen, 120 mm nicht überschreiten darf. Man erzielt diesen Höchstabstand, indem man Kindersicherungsleisten (Baurechtsleisten) anbringt.
Zurück